Transkript anzeigen Abspielen Pausieren
Scrollen

Fortbildung zum Thema "Empowerment" für den Fachbereich Hören

Kursbeschreibung

Die Referentin Sophia Vogt wird mit den Teilnehmer:innen das Thema Empowerment von Menschen mit Hörbehinderung in den Blick nehmen. Hierbei werden folgende Themenschwerpunkte gesetzt:

- Theorie und Praxis von Empowerment in Beratung
- Problembasierte Fallanalysen
- Vertiefung Lebensrealität gehörloser und schwerhöriger Arbeitnehmer:innen
- Ressourcenaktivierung
- Kreative und kontruktive Kommunikation
- Emotionale Kompetenz

Zielgruppe

IFD-Fachbereater:innen für Menschen mit Hörbehinderung

Methoden

- Vortrag
- Diskussion
- Praxisfälle

Weiterbildungsziele

Die Teilnehmer:innen sollen mehr über Empowerment-Prozesse und die Lebenswelt ihrer Klienten und Klientinnen lernen. Es werden dabei verschiedene Möglichkeiten von Empowerment in der Beratungspraxis aufgezeigt. Die Teilnehmer:innen sollen befähigt werden, ihre Eigenverantwortung zu stärken und eine ressourcenorientierte Haltung zu entwickeln, um letztendlich ihren Klienten und Klientinnen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Seminarzeiten

• Tag 1: 10:00 bis 18:00 Uhr
• Tag 2: 09:00 bis 16:00 Uhr

Ansprechperson

Thomas Wied • thomas.wied@lwl.org • 0251 591-3579

Organisatorisches

Termine

Kurs-Nr.: IFD-6.10-25-1
02.04.2025, 10:00 Uhr - 03.04.2025, 16:00 Uhr
Schmallenberg
Anmeldeschluss: 27.02.2025
Der Termin ist nicht buchbar.

Veranstaltungsorte

VdK Kur- und Erholungshotel
"Zum Hallenberg"

Zum Hallenberg 60
57392 Schmallenberg
Telefon: 02974 910-0
Fax 02974 910-222

https://www.hotel-zum-hallenberg.de

Hinweise zur Anreise finden Sie unter https://www.hotel-zum-hallenberg.de/kontakt

 

Kosten

  • Schmallenberg, 02.04.2025 - 03.04.2025
     
    Kosten
    Mit Übernachtung
    Kosten
    194,00 Euro

Kosten:
Die Teilnahmekosten setzen sich aus Übernachtung im Einzelzimmer und Verpflegung (Vollpension) zusammen. Die Abrechnung der Teilnahmekosten erfolgt direkt über das Tagungshotel.

Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss (ohne Benennung einer Ersatzperson) können Ausfallkosten fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung sowie den Stornobedingungen des Tagungshotels. Maximal betragen die Ausfallkosten 100% der Teilnahmekosten. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Kosten fällig. Die Abrechnung der Ausfallkosten erfolgt direkt über das Tagungshotel.

Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zur Durchführung unseres Kursangebotes inklusive der Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kursangebot/rechtliche-grundlagen-und-organisatorisches/

Kursleitung